Brouwers-Sperre: Verhandlung am 7. Oktober

Roel Brouwers muss nach seiner Roten Karte im Spiel beim FC Schalke 04 am Samstag (2:2) vier Spiele pausieren. So lautet das Urteil des DFB-Sportgerichts am Dienstag. Deutlich zu lang findet Gladbach die Sperre und legte Protest ein. Der Niederländer war in der 77. Minute der Partie nach einem Foul an seinem Landsmann Klaas-Jan Huntelaar von Schiedsrichter Peter Gagelmann des Feldes verwiesen worden.

„Wir finden das Strafmaß überzogen. Wenn man sich andere Urteile in dieser Woche anschaut, wird offensichtlich ein Foulspiel härter bestraft als eine vorsätzliche Tätlichkeit ­ und das kann nicht sein“, sagte Gladbachs Sportdirektor Max Eberl am Mittwoch. Die Entscheidung über den Einspruch wird voraussichtlich erst in der kommenden Woche bekanntgegeben. Brouwers fehlt den Gladbachern damit auf jeden Fall am Samstag im Heimspiel gegen den VfL Wolfsburg. Für Brouwers war es der erste Feldverweis seit dem 7. April 2008, als er beim 1:1 in Köln in der Schlussphase die Notbremse gezogen hatte.

Die Borussen hatten bereits in der Vorwoche Einspruch gegen die Gelb-Rote Karte von Mo Idrissou aus der Partie gegen den FC St. Pauli eingelegt – allerdings vergebens.

Das DFB-Sportgericht wird sich am 7. Oktober mit dem Einspruch von Brouwers befassen. Dies teilte der DFB am Donnerstag mit. Die Verhandlung in der Frankfurter Verbandszentrale steht unter dem Vorsitz von Hans E. Lorenz.

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